Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8532
OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06 (https://dejure.org/2007,8532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2007 - 23 U 101/06 (https://dejure.org/2007,8532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2007 - 23 U 101/06 (https://dejure.org/2007,8532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 171 BGB, § 172 BGB, § 812 BGB, Art 1 § 1 RBerG
    Rückabwicklung eines Immobilienfondsbeitritts: Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung

  • Judicialis

    BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 812; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung einer fremdfinanzierten Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds - Vorteilsausgleich; Schrottimmobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Abziehung erlangter Steuervorteile von einem Bereicherungsanspruch nach Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung; Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells oder eines Immobilienfonds als ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Das gelte auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 24.4.2007 (Az. XI ZR 17/06) zur Rückabwicklung nach HWiG; außerdem sei der Kläger zwar auch an den in Aussicht gestellten Steuervorteilen (als willkommene Nebensache) interessiert gewesen, die Zeichnung sei aber auch und vor allem unter dem beworbenen Aspekt der Altersversorgung erfolgt.

    Der Kläger müsse sich jedenfalls die erlangten Steuervorteile anrechnen lassen, da der BGH mit Urteil vom 24.4.2007 (Az. XI ZR 17/06) entschieden habe, dass es bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages mit dem Sinn und Zweck des § 3 HWiG nicht zu vereinbaren sei, wenn der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte.

    Dasselbe Ergebnis gilt nun nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24.4.2007, Az. XI ZR 17/06 - dortige Homepage, Gründe liegen inzwischen vor) jedenfalls bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft nach § 9 VerbrKrG bildet mit der Folge, dass unverfallbare und nicht anderweitig erzielte Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des schadenseratzrechtlichen Gedankens der Vorteilsausgleichung mindern, was der Billigkeit entspreche.

    Im Falle einer umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages ist wegen fehlenden Rechtsgrunds regelmäßig zugleich ein Bereicherungsanspruch gegeben, was im Ergebnis nach der genannten Entscheidung des BGH vom 24.4.2007 (Az. XI ZR 17/06) der Anrechnung der verbleibenden Steuervorteile nicht entgegensteht.

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH bedarf grundsätzlich derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung des Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells oder eines Immobilienfonds für den Käufer besorgt, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG, weshalb ein - wie hier - ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassenden Befugnissen nichtig ist (BGH, Entscheidung vom 21.6.2005, Az. XI ZR 88/04 = WM 2005, 1520 mwN; 29.4.2003, Az. XI ZR 201/02 = WM 2004, 21; zuletzt vom 5.12.2006, Az. XI ZR 341/05 - dortige Homepage).

    Die Nichtigkeit des umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst nach der ebenso gefestigten Rechtsprechung des BGH auch die dem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht, wobei es nicht darauf ankommt, ob Vollmacht und Grundgeschäft zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft nach § 139 BGB verbunden sind (BGH WM 2005, 1520 mwN).

    als bloße Vorbereitungshandlungen, ferner mangels Geschehenlassen über einen längeren Zeitraum und insbesondere deshalb, weil der Kläger die Nichtigkeit der Vollmacht nicht kannte oder kennen musste (so zuletzt BGH mit Urteil vom 13.3.2007, XI ZR 159/05 - dortige Homepage; zuvor mit Urteil vom 21.6.2005, WM 2005, 1520).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Denn im Rahmen des Vorteilsausgleichs sind u.a. die steuerlichen Auswirkungen dahingehend zu berücksichtigen, dass sich Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts entgegenstehen, anspruchsmindernd auswirken (vgl. BGH NJW 2004, 2731 mwN sowie BGH VersR 2006, 413).

    Nach den Ausführungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14. Juni 2004 (BGHZ 159, 280, 287), die der erkennende Senat teile, sei es mit dem Sinn der Rückabwicklung nach § 3 HWiG nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger nach Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte, Fondsausschüttungen seien deshalb zu berücksichtigen.

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Nach dem Tatbestand des Urteils des BGH vom 21.3.2005 zum selben Fonds (Az. II ZR 411/02) flossen in der Folgezeit die Miet- und sonstigen Garantiezahlungen an die Beklagte.

    Der II. Zivilsenat des BGH hat hierzu in seinem Urteil vom 21.3.2005 (II ZR 411/02 - dortige Homepage) ausgeführt, dass der Kläger einen umfassenden Anspruch darauf habe, so gestellt zu werden, als wäre er dem Fonds nicht beigetreten und hätte die Darlehensverträge nicht abschließen lassen.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Der Zeichnungsschein vom 29.12.1995 (Bl. 151 Anlagenband) enthält im Unterschied zu anderen Zeichnungsscheinen (wie etwa im Fall BGH Az. XI ZR 29/05 vom 25.4.2006 = WM 2006, 1008) bereits keine ausdrückliche Bevollmächtigung zum Abschluss von Finanzierungsdarlehen des Gesellschafters bzw. der Gesellschaft, sondern lediglich einen Auftrag mit Vollmacht zum Abschluss eines notariellen Treuhandvertrags mit Vollmachten gemäß dem Prospekt, wobei beispielhaft sieben Vollmachtsgegenstände aufgeführt werden, u.a. eine Finanzierungsvollmacht.

    Dies hat der XI. Zivilsenat mit Urteil vom 25.4.2006 (XI ZR 29/05 = WM 2006, 1008) nun auch für die Beteiligung an einem Immobilienfonds ausdrücklich bekräftigt und weiter festgestellt, die Anwendung der §§ 171 ff. BGB könne auch nicht mit der Begründung verneint werden, die Darlehensverträge und der Fondsbeitritt bildeten ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG, dessen Anwendung vielmehr angesichts der - auch vorliegend gegebenen - grundpfandrechtlichen Absicherung des Darlehens gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen sei.

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Auf den Zahlungsanspruch müsse er sich Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen (vgl. BGHZ 74, 103, 113 ff.; 79, 337, 347; Loritz/Wagner, ZflR 2003, 753), im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen.
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Denn im Rahmen des Vorteilsausgleichs sind u.a. die steuerlichen Auswirkungen dahingehend zu berücksichtigen, dass sich Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts entgegenstehen, anspruchsmindernd auswirken (vgl. BGH NJW 2004, 2731 mwN sowie BGH VersR 2006, 413).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Auf den Zahlungsanspruch müsse er sich Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen (vgl. BGHZ 74, 103, 113 ff.; 79, 337, 347; Loritz/Wagner, ZflR 2003, 753), im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen.
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft spielen entgegen der Auffassung der Beklagten im vorliegenden Fall eines kreditfinanzierten Fondsbeitritts des einzelnen Anlegers keine Rolle, weil es dabei nicht um Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft geht (anders als beim Urteil des BGH vom 15.2.2005, XI ZR 396/03 - dortige Homepage).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 23 U 101/06
    Darüber hinaus handelt es sich hier lediglich um eine wirtschaftliche, über einen Treuhänder vermittelte Gesellschaftsbeteiligung, so dass die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft allenfalls im Verhältnis zum Treuhänder relevant werden könnten, jedenfalls aber nicht in der vorliegenden Rechtsbeziehung (vgl. auch BGH XI ZR 191/06, Urteil vom 24.4.2007 - dortige Homepage).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 362/06

    Wirksamkeit einer Verpflichtung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht